Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026 · Gearpass, Zürich, Schweiz
1. Betreiber und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform Gearpass, insbesondere Registrierung, Benutzerkonten, Inserate, Mietanfragen, Buchungen, Kommunikation, Bewertungen und Gearpass-Gebühren.
Gearpass-
-
- Zürich
Schweiz
E-Mail: support@gearpass.ch
Die AGB gelten für private und geschäftliche Nutzer von Gearpass. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
2. Rolle von Gearpass
Gearpass stellt eine technische Plattform zur Verfügung, über welche Nutzer Ausrüstung anbieten, finden und Mietverhältnisse miteinander organisieren können.
Der Mietvertrag über einen angebotenen Gegenstand kommt ausschliesslich zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande. Gearpass wird nicht Partei dieses Mietvertrags.
Gearpass ist insbesondere nicht Eigentümer, Vermieter, Hersteller, Verkäufer, Transporteur, Versicherer, Zahlungsverwahrer oder Treuhänder der angebotenen Gegenstände oder der zwischen Nutzern vereinbarten Zahlungen.
Gearpass kann technische Funktionen, Kommunikation, Bewertungen und Support bereitstellen. Daraus entsteht keine Garantie für Identität, Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit oder Verhalten eines Nutzers oder für Qualität, Sicherheit oder Eignung eines Gegenstands.
3. Registrierung und Benutzerkonto
- Nutzer müssen mindestens 18 Jahre alt und handlungsfähig sein.
- Unternehmen müssen durch eine zur Nutzung berechtigte Person handeln.
- Angaben müssen richtig, aktuell und vollständig sein.
- Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden.
- Benutzerkonten sind grundsätzlich persönlich und nicht übertragbar.
- Mehrfachkonten zur Umgehung von Sperren, Gebühren, Bewertungen oder Sicherheitsmassnahmen sind nicht zulässig.
Nutzer sind für Aktivitäten verantwortlich, die über ihr Konto vorgenommen werden, soweit sie diese zu vertreten haben.
4. Inserate und Verantwortung des Vermieters
Der Vermieter ist für sein Inserat und den angebotenen Gegenstand verantwortlich.
Er muss insbesondere sicherstellen, dass:
- er Eigentümer des Gegenstands oder zur Vermietung berechtigt ist;
- Angebot und Vermietung rechtlich zulässig sind;
- Angaben und Bilder richtig und nicht irreführend sind;
- bekannte Mängel und relevante Risiken angegeben werden;
- der Gegenstand für die angebotene Nutzung in einem angemessenen und sicheren Zustand ist;
- Mietpreis und eine allfällige Kaution korrekt angegeben werden.
Gearpass kann Inserate prüfen, ausblenden oder entfernen, wenn Hinweise auf Regelverstösse, Missbrauch, Rechtsverletzungen oder Sicherheitsrisiken bestehen.
5. Unzulässige Angebote und Nutzung
Über Gearpass dürfen insbesondere keine rechtswidrigen, gestohlenen, gefälschten oder offensichtlich gefährlichen Gegenstände angeboten werden.
Ebenfalls untersagt sind insbesondere Betrug, Identitätsmissbrauch, Phishing, Schadsoftware, Belästigung, Bedrohung, rechtswidrige Inhalte, Manipulation von Bewertungen sowie die Umgehung von technischen Sicherheitsmassnahmen.
Gearpass kann weitere Gegenstände oder Kategorien ausschliessen, wenn deren Vermittlung ein nicht vertretbares rechtliches oder sicherheitsbezogenes Risiko darstellt.
6. Mietanfrage und Zustandekommen des Mietvertrags
Der Buchungsprozess läuft grundsätzlich in folgenden Schritten ab: Der Mieter wählt einen Gegenstand und einen Mietzeitraum, prüft die angezeigten Angaben und sendet eine Mietanfrage. Der Vermieter kann diese Anfrage bestätigen oder ablehnen.
Die Mietanfrage allein begründet noch keinen bestätigten Mietvertrag. Der Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter kommt grundsätzlich mit der Bestätigung der Mietanfrage durch den Vermieter zustande.
Gearpass bestätigt beziehungsweise dokumentiert die jeweiligen Buchungsschritte elektronisch auf der Plattform und kann entsprechende E-Mail-Benachrichtigungen versenden.
Bestandteile der Vereinbarung zwischen den Parteien sind insbesondere der angebotene Gegenstand, Mietzeitraum, Mietpreis, eine allfällige Kaution sowie individuell getroffene Vereinbarungen.
7. Mietpreis und Direktzahlung
Der Mietpreis wird direkt zwischen Mieter und Vermieter bezahlt. Gearpass nimmt den Mietpreis nicht entgegen und verwahrt ihn nicht.
Die Parteien können beispielsweise TWINT, Banküberweisung, Barzahlung oder eine andere gemeinsam vereinbarte Zahlungsmethode verwenden.
Gearpass kann innerhalb der Buchung Funktionen anbieten, mit denen Mieter und Vermieter den Status einer Direktzahlung bestätigen können. Eine solche Statusangabe bedeutet nicht, dass Gearpass die Zahlung selbst verarbeitet oder überprüft hat.
Die Parteien sind selbst dafür verantwortlich, die vereinbarte Zahlung korrekt durchzuführen und geeignete Zahlungsnachweise aufzubewahren.
8. Gearpass-Gebühren
Das Erstellen und Veröffentlichen eines Inserats ist grundsätzlich kostenlos.
Für Mieter beträgt die Gearpass-Plattformgebühr derzeit 0 %.
Für Vermieter beträgt die Gearpass-Erfolgsgebühr derzeit 10 % des für die erfolgreich abgeschlossene Vermietung gespeicherten Mietpreises. Eine Kaution gehört nicht zur Berechnungsgrundlage.
Die Erfolgsgebühr entsteht erst, wenn die Vermietung auf Gearpass erfolgreich abgeschlossen und die Buchung als abgeschlossen geführt wird.
Offene Gearpass-Gebühren werden dem Vermieter in seinem Gebührenkonto angezeigt. Dort werden auch Zahlungsinformationen und eine allfällige Zahlungsfrist angezeigt.
Gearpass kann Stripe oder einen anderen Zahlungsdienstleister verwenden, um offene Gearpass-Erfolgsgebühren vom Vermieter entgegenzunehmen. Stripe wird beim aktuellen Direktzahlungsmodell nicht für Mietpreis oder Kaution des Mieters verwendet.
Änderungen der Gebühren gelten grundsätzlich nur für zukünftige Vermietungen und werden vor ihrer Anwendung transparent bekannt gegeben.
9. Kaution
Vermieter können für ein Inserat eine Kaution angeben. Die Kaution wird direkt zwischen Mieter und Vermieter vereinbart und abgewickelt.
Gearpass nimmt die Kaution nicht entgegen, reserviert keine Kartenbeträge, verwahrt keine Kaution und führt keine automatische Freigabe, Belastung oder Rückerstattung durch.
Die Parteien sind selbst dafür verantwortlich zu vereinbaren, wann und wie eine Kaution bezahlt, zurückbezahlt oder gegebenenfalls wegen eines geltend gemachten Schadens zurückbehalten wird.
Die Höhe einer Kaution begrenzt einen möglichen gesetzlichen oder vertraglichen Schadenersatzanspruch nicht automatisch.
10. Pflichten des Vermieters
- vereinbarungsgemässe Bereitstellung des Gegenstands;
- Übergabe in einem angemessenen und sicheren Zustand;
- Offenlegung bekannter Mängel oder Einschränkungen;
- Bereitstellung erforderlicher Bedienungs- und Sicherheitshinweise;
- Übergabe des vereinbarten Zubehörs;
- sachgerechte Dokumentation von Übergabe und Rückgabe;
- Einhaltung eigener steuerlicher, regulatorischer und versicherungsrechtlicher Pflichten.
11. Pflichten des Mieters
- Prüfung auf erkennbare Mängel bei der Übergabe;
- sorgfältige und vertragsgemässe Verwendung;
- Einhaltung von Bedienungs- und Sicherheitshinweisen;
- Schutz vor Verlust, Diebstahl und Beschädigung;
- keine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Vermieters;
- unverzügliche Information über Schäden oder Verlust;
- vereinbarungsgemässe und vollständige Rückgabe.
12. Übergabe, Rückgabe und Dokumentation
Gearpass empfiehlt beiden Parteien, den Zustand des Gegenstands bei Übergabe und Rückgabe angemessen zu dokumentieren.
Dazu können insbesondere Fotos, Zubehörlisten, bestehende Schäden, Datum und weitere relevante Angaben festgehalten werden.
Abweichungen, Verspätungen oder Probleme sollen der jeweils anderen Partei möglichst früh mitgeteilt werden.
13. Stornierungen
Buchungen können im Rahmen der auf Gearpass bereitgestellten Funktionen storniert oder abgelehnt werden, soweit der jeweilige Buchungsstatus dies zulässt.
Da Mietpreis und Kaution nicht durch Gearpass verarbeitet werden, führt eine Stornierung auf Gearpass nicht automatisch zu einer Rückzahlung bereits direkt zwischen den Parteien geleisteter Beträge.
Ob und in welchem Umfang bei einer Stornierung ein Anspruch auf Rückzahlung oder eine andere Leistung besteht, richtet sich nach der zwischen Mieter und Vermieter getroffenen Vereinbarung sowie dem anwendbaren Recht.
Gearpass kann den technischen Status einer Buchung dokumentieren, übernimmt jedoch keine Garantie für die Durchsetzung privater Zahlungsansprüche.
14. Schäden, Verlust, Diebstahl und Konflikte
Die Verantwortung für Schäden, Verlust oder Diebstahl richtet sich nach der Vereinbarung zwischen den Parteien, den Umständen des Einzelfalls und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Schäden oder fehlendes Zubehör sollten möglichst zeitnah dokumentiert und der anderen Partei mitgeteilt werden.
Gearpass kann Support leisten, Meldungen entgegennehmen und vorhandene Plattforminformationen prüfen. Gearpass entscheidet jedoch nicht verbindlich darüber, ob ein Schadenersatzanspruch besteht oder welcher Partei ein privater Geldbetrag beziehungsweise eine Kaution zusteht.
Können sich die Parteien nicht einigen, können sie ihre Ansprüche auf den dafür vorgesehenen rechtlichen Wegen geltend machen.
15. Versicherung
Gearpass bietet derzeit keinen eigenen Versicherungsschutz für vermittelte Vermietungen an.
Mieter und Vermieter sind selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob bestehende Haftpflicht-, Sach-, Diebstahl-, Unfall- oder andere Versicherungen für die konkrete Nutzung ausreichenden Schutz bieten.
16. Kommunikation
Nutzer können über Gearpass miteinander kommunizieren. Wesentliche Absprachen zur Vermietung sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
Nutzer dürfen andere Personen nicht belästigen, bedrohen, täuschen oder die Kommunikationsfunktionen für Spam, Phishing oder andere missbräuchliche Zwecke verwenden.
17. Bewertungen und Nutzerinhalte
Bewertungen können nur im Zusammenhang mit einer tatsächlich über Gearpass abgeschlossenen Buchung abgegeben werden.
Bewertungen sollen die tatsächliche Erfahrung wiedergeben. Manipulierte, erfundene, beleidigende, diskriminierende, erpresserische oder offensichtlich rechtswidrige Inhalte können entfernt werden.
Nutzer behalten die Rechte an eigenen Inhalten und bestätigen, dass sie zur Veröffentlichung der von ihnen hochgeladenen Texte und Bilder berechtigt sind.
Nutzer räumen Gearpass die für Betrieb, Speicherung, technische Verarbeitung und Darstellung auf der Plattform erforderlichen Nutzungsrechte ein.
18. Einschränkung und Sperrung von Konten
Gearpass kann Inhalte entfernen, Funktionen einschränken oder Benutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Hinweise auf Regelverstösse, Betrug, Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder rechtswidriges Verhalten bestehen.
Bestehende Verpflichtungen aus bereits abgeschlossenen Mietverhältnissen oder offene Gearpass-Gebühren werden durch eine Kontosperrung nicht automatisch aufgehoben.
19. Verfügbarkeit der Plattform
Gearpass bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb, garantiert jedoch keine jederzeitige oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit.
Wartungsarbeiten, technische Störungen, Sicherheitsmassnahmen, Ausfälle von Dienstleistern oder Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von Gearpass können zu Einschränkungen führen.
20. Haftung von Gearpass
Gearpass haftet für eigenes Verhalten im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Gearpass nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Mietern, Vermietern oder anderen unabhängigen Dritten und nicht für den Zustand, die Sicherheit oder die Eignung eines vermittelten Gegenstands.
Gearpass haftet insbesondere nicht für private Zahlungsabwicklungen zwischen Mietern und Vermietern, soweit Gearpass einen entsprechenden Schaden nicht selbst zu vertreten hat.
Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit sie nach zwingendem Recht ausgeschlossen ist, insbesondere bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten.
21. Datenschutz und Änderungen
Informationen zur Bearbeitung von Personendaten enthält die Datenschutzerklärung.
Gearpass kann diese AGB anpassen, wenn dies aufgrund neuer Funktionen, gesetzlicher Anforderungen, Sicherheitsanforderungen oder Änderungen des Geschäftsmodells erforderlich ist.
Wesentliche Änderungen werden in geeigneter Form kommuniziert. Für bereits abgeschlossene Vermietungen gelten grundsätzlich die zum massgeblichen Zeitpunkt vereinbarten Bedingungen.
22. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Kontakt
Es gilt schweizerisches Recht. Zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen bleiben vorbehalten.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des Betreibers zuständig. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Gearpass
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E-Mail: support@gearpass.ch